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   VG Schleswig, 28.06.2016 - 7 A 287/14   

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VG Schleswig, 28.06.2016 - 7 A 287/14 (https://dejure.org/2016,32869)
VG Schleswig, Entscheidung vom 28.06.2016 - 7 A 287/14 (https://dejure.org/2016,32869)
VG Schleswig, Entscheidung vom 28. Juni 2016 - 7 A 287/14 (https://dejure.org/2016,32869)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 78 (Kurzinformation)

    Ärztliches Berufsrecht | Widerruf/Ruhen/Wiedererteilung der Approbation/Berufserlaubnis | Wiedererteilung der Approbation | Maßgeblicher Zeitpunkt für den Beginn des Reifeprozesses

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Niedersachsen, 29.07.2015 - 8 ME 33/15

    Approbation; Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs;

    Auszug aus VG Schleswig, 28.06.2016 - 7 A 287/14
    Die Erteilung einer Erlaubnis nach § 8 Abs. 1 BÄO setzt daher zum einen die Feststellung voraus, dass die Voraussetzungen nach § 3 Abs. 1 BÄO noch nicht erfüllt sind, es muss aber hinreichend wahrscheinlich sein, dass die Voraussetzungen jedenfalls nach Ablauf der Zweijahresfrist des § 8 Abs. 1 BÄO erfüllt sein werden (OVG Lüneburg, Beschluss vom 29.07.2015 - 8 ME 33/15 -, juris).

    Darüber hinaus sind bei der Gesamtwürdigung insbesondere auch zu berücksichtigen die Art, Schwere und Zahl der Verfehlungen, die zur Annahme der Unwürdigkeit geführt haben, und das Verhalten des Betreffenden nach der Aufgabe oder Aufdeckung der Verfehlungen, etwa seine Mitwirkung an der Aufklärung der gegen ihn erhobenen Vorwürfe, seine Einsicht in das verwirklichte Unrecht und seine Bemühungen um eine Wiedergutmachung entstandener Schäden sowie das Ausbleiben erneuter, mit Blick auf die Würdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs relevanter Verfehlungen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. Juli 2015 - 8 ME 33/15 -, juris).

  • OVG Sachsen, 13.03.2012 - 4 A 18/11

    Unwürdigkeit als Arzt, Wiedererteilung der Approbation, Bewährungszeit,

    Auszug aus VG Schleswig, 28.06.2016 - 7 A 287/14
    Maßgeblich für den Beginn des Reifeprozesses ist der Zeitpunkt, in dem die zur Annahme der Berufsunwürdigkeit führenden gravierenden Verfehlungen durch den Betreffenden eingestellt worden sind, gleich ob dies auf einem freiwilligen Willensentschluss des Betreffenden oder auf einer Aufdeckung und Ahndung der Verfehlungen durch Dritte, insbesondere Strafverfolgungs- oder Approbationsbehörden beruht (so auch BGH, Beschl. v. 8.5.2013, a.a.O., Rn. 6; Beschl. v. 12.7.2010, a.a.O., Rn. 9: "zeitlicher Abstand zwischen der die Unwürdigkeit begründenden Straftat des Bewerbers und dessen Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft"; Sächsisches OVG, Urt. v. 13.03.2012, a.a.O., Rn. 32: "das gesamte Nachtatverhalten des Betroffenen bis zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Wiedererteilung der Approbation").

    Die Wiedererteilung der Approbation setzt im Fall der Unwürdigkeit regelmäßig einen längeren inneren Reifeprozess zur Kompensation der zu Tage getretenen charakterlichen Mängel voraus (vgl. nur OVG Sachsen, Urteil vom 13.03.2012 - 4 A 18/11 -, juris).

  • BVerwG, 01.06.2010 - 7 B 37.10
    Auszug aus VG Schleswig, 28.06.2016 - 7 A 287/14
    Ein beim Gericht gestellter Eilantrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage zum Az.: 7 B 37/10 war erfolgreich.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des übrigen Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten und den der beigezogenen Verwaltungsvorgänge sowie auf die Gerichtsakten zum Verfahren 7 A 168/10, 7 B 37/10 und 30 A 15/09 BG Bezug genommen.

  • OVG Niedersachsen, 19.02.2015 - 8 LA 102/14

    Approbation; Arzt; sexueller Missbrauch; Unwürdigkeit

    Auszug aus VG Schleswig, 28.06.2016 - 7 A 287/14
    Insbesondere dürfen bei Entscheidungen über den Widerruf einer Approbation die in einem rechtskräftigen Strafurteil oder Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden (so OVG Lüneburg, Beschluss vom 19.02.2015 - 8 LA 102/14 -, juris).
  • BVerfG, 22.12.2008 - 1 BvR 3457/08
    Auszug aus VG Schleswig, 28.06.2016 - 7 A 287/14
    Eine Anknüpfung allein an den Zeitpunkt, in dem das Verwaltungsverfahren über den Widerruf der ärztlichen Approbation abgeschlossen ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.12.2008 - 1 BvR 3457/08 -, juris Rn. 3; BVerwG, Beschl. v. 15.11.2012, a.a.O., mit zahlreichen weiteren Nachweisen), an den Zeitpunkt, in dem der Widerruf der ärztlichen Approbation bestandskräftig geworden oder in dem die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit tatsächlich eingestellt worden ist (vgl. Bayerischer VGH, Urt. v. 15.2.2000 - 21 B 96.1637 -, juris Rn. 59; VG Regensburg, Urt. v. 29.7.2010 - RO 5 K 09.2408 -, juris Rn.65; VG Würzburg, Urt. v. 26.10.2009 - W 7 K 09.90 -, juris Rn. 17 und 19; VG Freiburg, Beschl. v. 22.5.2007 - 1 K 1634/06 -, juris Rn. 22), ist nicht sachgerecht.
  • VGH Bayern, 15.02.2000 - 21 B 96.1637
    Auszug aus VG Schleswig, 28.06.2016 - 7 A 287/14
    Eine Anknüpfung allein an den Zeitpunkt, in dem das Verwaltungsverfahren über den Widerruf der ärztlichen Approbation abgeschlossen ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.12.2008 - 1 BvR 3457/08 -, juris Rn. 3; BVerwG, Beschl. v. 15.11.2012, a.a.O., mit zahlreichen weiteren Nachweisen), an den Zeitpunkt, in dem der Widerruf der ärztlichen Approbation bestandskräftig geworden oder in dem die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit tatsächlich eingestellt worden ist (vgl. Bayerischer VGH, Urt. v. 15.2.2000 - 21 B 96.1637 -, juris Rn. 59; VG Regensburg, Urt. v. 29.7.2010 - RO 5 K 09.2408 -, juris Rn.65; VG Würzburg, Urt. v. 26.10.2009 - W 7 K 09.90 -, juris Rn. 17 und 19; VG Freiburg, Beschl. v. 22.5.2007 - 1 K 1634/06 -, juris Rn. 22), ist nicht sachgerecht.
  • OVG Niedersachsen, 23.09.2015 - 8 LA 126/15

    Approbation; außerberuflich; Berufserlaubnis; Betrug; Reifeprozess; Unwürdigkeit;

    Auszug aus VG Schleswig, 28.06.2016 - 7 A 287/14
    Die durch eine gravierende Verfehlung eingebüßte Berufsunwürdigkeit kann aber auch bereits während des laufenden behördlichen Verfahrens über den Widerruf der Approbation wieder erlangt worden sein (vgl. etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.09.2015 - 8 LA 126/15 -,juris, m.w.N.).
  • VG Freiburg, 22.05.2007 - 1 K 1634/06

    Wiedererteilung der ärztlichen Approbation nach Straftat

    Auszug aus VG Schleswig, 28.06.2016 - 7 A 287/14
    Eine Anknüpfung allein an den Zeitpunkt, in dem das Verwaltungsverfahren über den Widerruf der ärztlichen Approbation abgeschlossen ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.12.2008 - 1 BvR 3457/08 -, juris Rn. 3; BVerwG, Beschl. v. 15.11.2012, a.a.O., mit zahlreichen weiteren Nachweisen), an den Zeitpunkt, in dem der Widerruf der ärztlichen Approbation bestandskräftig geworden oder in dem die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit tatsächlich eingestellt worden ist (vgl. Bayerischer VGH, Urt. v. 15.2.2000 - 21 B 96.1637 -, juris Rn. 59; VG Regensburg, Urt. v. 29.7.2010 - RO 5 K 09.2408 -, juris Rn.65; VG Würzburg, Urt. v. 26.10.2009 - W 7 K 09.90 -, juris Rn. 17 und 19; VG Freiburg, Beschl. v. 22.5.2007 - 1 K 1634/06 -, juris Rn. 22), ist nicht sachgerecht.
  • VG Regensburg, 29.07.2010 - RO 5 K 09.2408

    1. Zum Anspruch auf Wiedererteilung der Approbation als Tierarzt nach

    Auszug aus VG Schleswig, 28.06.2016 - 7 A 287/14
    Eine Anknüpfung allein an den Zeitpunkt, in dem das Verwaltungsverfahren über den Widerruf der ärztlichen Approbation abgeschlossen ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.12.2008 - 1 BvR 3457/08 -, juris Rn. 3; BVerwG, Beschl. v. 15.11.2012, a.a.O., mit zahlreichen weiteren Nachweisen), an den Zeitpunkt, in dem der Widerruf der ärztlichen Approbation bestandskräftig geworden oder in dem die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit tatsächlich eingestellt worden ist (vgl. Bayerischer VGH, Urt. v. 15.2.2000 - 21 B 96.1637 -, juris Rn. 59; VG Regensburg, Urt. v. 29.7.2010 - RO 5 K 09.2408 -, juris Rn.65; VG Würzburg, Urt. v. 26.10.2009 - W 7 K 09.90 -, juris Rn. 17 und 19; VG Freiburg, Beschl. v. 22.5.2007 - 1 K 1634/06 -, juris Rn. 22), ist nicht sachgerecht.
  • VG Würzburg, 26.10.2009 - W 7 K 09.90

    Approbation; Wiedererteilung; Unzuverlässigkeit; Unwürdigkeit

    Auszug aus VG Schleswig, 28.06.2016 - 7 A 287/14
    Eine Anknüpfung allein an den Zeitpunkt, in dem das Verwaltungsverfahren über den Widerruf der ärztlichen Approbation abgeschlossen ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.12.2008 - 1 BvR 3457/08 -, juris Rn. 3; BVerwG, Beschl. v. 15.11.2012, a.a.O., mit zahlreichen weiteren Nachweisen), an den Zeitpunkt, in dem der Widerruf der ärztlichen Approbation bestandskräftig geworden oder in dem die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit tatsächlich eingestellt worden ist (vgl. Bayerischer VGH, Urt. v. 15.2.2000 - 21 B 96.1637 -, juris Rn. 59; VG Regensburg, Urt. v. 29.7.2010 - RO 5 K 09.2408 -, juris Rn.65; VG Würzburg, Urt. v. 26.10.2009 - W 7 K 09.90 -, juris Rn. 17 und 19; VG Freiburg, Beschl. v. 22.5.2007 - 1 K 1634/06 -, juris Rn. 22), ist nicht sachgerecht.
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.06.2015 - 3 MB 24/15

    Verlust der ärztlichen Approbation durch medizinisch unbegründete und sexuell

  • OVG Niedersachsen, 15.12.2020 - 8 LA 80/20

    Approbationsentzug; Approbationswiderruf; Arzneimittelverordnung; ärztliche

    Angesichts dessen ist die vom Kläger in der Zulassungsbegründung hervorgehobene Frage, ob Zeiten, die während eines strafrechtlichen und/oder berufsrechtlichen Verfahrens verstrichen sind, nur teilweise auf die Dauer der Bewährungsphase angerechnet werden können (vgl. Senat, Beschl. v. 23.9.2015 - 8 LA 126/15 -, juris Rn. 15; v. 15.9.2015 - 8 LA 109/15 -, juris Rn. 17 u. v. 29.7.2015 - 8 ME 33/15 -, juris Rn. 25; Anmerkung: Das vom Prozessbevollmächtigten des Klägers als abweichend angeführte Urteil v. 28.6.2016, Az. 7 A 287/14 -, juris (Rn. 45) ist ein solches des VG Schleswig, nicht des OVG Schleswig-Holstein), für das vorliegende Verfahren ohne Bedeutung.
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